Kompostierbar, biologisch abbaubar, Bioplastik
Drei Wörter auf der Verpackung, drei verschiedene Versprechen. Was sie bedeuten, was davon in Biotonne und Komposthaufen gehört — und was daraus für Schwamm, Bürste und Tuch folgt.
Das Wichtigste in Kürze
Biobasiert
Beschreibt den Rohstoff: ganz oder teilweise aus Pflanzen wie Mais oder Zuckerrohr. Über das Ende des Produkts sagt das Wort nichts.
Biologisch abbaubar
Beschreibt das Ende: Mikroorganismen zersetzen das Material unter bestimmten Bedingungen. Welche Bedingungen, sagt das Wort nicht.
Kompostierbar
Heißt nach Normen wie der EN 13432: zerfällt in einer großtechnischen Kompostanlage. Den Komposthaufen im Garten prüfen diese Normen nicht.
Biobasiert heißt nicht abbaubar
Hinter „Bioplastik“ stecken zwei Eigenschaften, die ständig verwechselt werden. Biobasiert sagt, woraus ein Kunststoff gemacht ist: ganz oder teilweise aus Pflanzen wie Mais oder Zuckerrohr. Biologisch abbaubar sagt, was am Ende passiert: Mikroorganismen zersetzen ihn unter bestimmten Bedingungen, übrig bleiben hauptsächlich Kohlendioxid und Wasser.
Das eine folgt nicht aus dem anderen. Das Umweltbundesamt nennt als Beispiel biobasiertes PET — aus Pflanzen hergestellt, aber nicht abbaubar. Umgekehrt gibt es abbaubare Kunststoffe auf Erdölbasis. Und biobasierte Kunststoffe sind oft nur anteilig biobasiert; der Anteil wird in Prozent angegeben.
Auch für die Umwelt ist „aus Pflanzen“ kein Freifahrtschein. Nach vergleichenden Ökobilanzen verbessern sich die Umweltwirkungen kaum, sie verschieben sich eher: weniger klimawirksames CO₂, dafür mehr Versauerung, mehr Überdüngung von Böden und Gewässern und mehr Fläche für den Anbau.
Für den Einkauf heißt das: „Bio-Kunststoff“ oder „pflanzenbasiert“ auf einer Zahnbürste oder einem Spülschwamm ist eine Aussage über den Rohstoff. Ob das Teil auf den Kompost darf, beantwortet sie nicht — dafür braucht es eine eigene Angabe, und was die bedeutet, steht im nächsten Abschnitt.
„Kompostierbar“ heißt: in der Industrieanlage
Geprüft wird Kompostierbarkeit nach Normen wie der EN 13432 — und zwar unter den Bedingungen einer großtechnischen Kompostierungsanlage. Dort werden Temperaturen von weit über 60 °C erreicht. Die EN 13432 verlangt, dass das Material innerhalb von zwölf Wochen zerfällt; Bioabfallbeutel mit dem Zertifikat „Bioabfall-Beutel DINplus“ müssen es in sechs Wochen schaffen.
Ein Komposthaufen im Garten wird in der Regel nicht so heiß. Dort dauert der Abbau wesentlich länger, und im fertigen Kompost bleiben Reste. Das Umweltbundesamt rät deshalb ab, abbaubare Kunststoffe im Garten zu kompostieren: Sie bringen dem Kompost keinen Nutzen. Verpackungen daraus gehören in die gelbe Tonne, andere Gegenstände in den Restmüll.
Auch in der Anlage ist der Abbau kein Selbstläufer. Die Siebtechnik kann abbaubare und herkömmliche Kunststofftüten nicht unterscheiden; beide werden größtenteils schon bei der Aufbereitung als Störstoff abgetrennt und als Restmüll entsorgt.
📌 Das alles gilt für Kunststoffe. Luffa, Holz, Baumwolle oder Zellulose sind keine — für sie stellt sich die Frage anders, und die Antwort hängt an Kleinigkeiten wie Draht, Garn und Lack. Dazu die Tabelle weiter unten.
Biotonne: Was hinein darf, entscheidet deine Gemeinde
Für die Biotonne gilt eine einfache Regel mit einer Ausnahme. Die Regel: Kunststoff gehört nicht hinein — auch dann nicht, wenn er als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichnet ist. Das Bundesumweltministerium nennt ausdrücklich Tüten, Verpackungen und sogar Windeln mit diesem Aufdruck. Der Grund: Aus dem Bioabfall werden Dünger für die Landwirtschaft und Kompost für Blumenerde, und dafür sind Kunststoffe nicht geeignet, auch abbaubare nicht.
Die Ausnahme sind Sammelbeutel, die ausdrücklich für den Bioabfall zugelassen sind: zertifiziert nach „Bioabfall-Beutel DINplus“ und flächig mit dem Keimling-Symbol bedruckt. Aber auch sie nur dort, wo deine Gemeinde sie erlaubt — in vielen Abfallsatzungen sind sie ausdrücklich verboten, weil sie in den Anlagen Probleme machen.
Und Tücher? Putzlappen und -tücher gehören ebenfalls nicht in die Biotonne, genauso wenig wie andere Textilien, Papierhandtücher oder Servietten. Die Liste des Bundesumweltministeriums unterscheidet dabei nicht, aus welcher Faser ein Tuch ist.
Was bei dir genau gilt, regelt die Abfallsatzung deiner Stadt oder deines Landkreises. Auskunft gibt der örtliche Entsorger — auch darüber, ob kompostierbare Beutel zugelassen sind.
Schwamm, Bürste, Tuch: was sicher nicht auf den Kompost gehört
Ob Luffa, Baumwolle, Kokos oder Zellulose auf dem eigenen Komposthaufen verrotten, dazu habe ich keine Behördenangabe gefunden — die Kompostfibel des Umweltbundesamtes nennt diese Materialien nicht. Deshalb verspreche ich es hier auch nicht.
Sicher ist, was nicht hineingehört: Metall, Kunststoff und behandeltes Holz. Und genau diese Teile können in Produkten stecken, die nach Naturmaterial aussehen.
| Produkt | Gehört nicht auf den Kompost | Biotonne | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Spül- oder Putztuch aus Baumwolle, Leinen | Nähgarn und Etikett, wenn sie aus Kunstfaser sind | Nein | Putztücher |
| Zellulose-Schwammtuch | jeder Kunststoffanteil | Nein | Spültücher |
| Luffa- oder Kokosschwamm | eine Scheuerseite aus Kunststoff | Entsorger fragen | Spülschwamm |
| Spülbürste aus Holz | Draht, Metallanker, lackiertes Holz | Entsorger fragen | Spülbürsten |
| Bambus-Zahnbürste | die Borsten — sie sind in der Regel aus Kunststoff | Entsorger fragen | Zahnpflege |
Bei der Bambus-Zahnbürste rät Öko-Test, den Kopf vor der Entsorgung abzutrennen und getrennt zu entsorgen.
Wenn es nicht auf den Kompost darf: wohin dann?
- Verpackungen aus Kunststoff — auch abbaubare — kommen in die gelbe Tonne, den gelben Sack oder die Wertstofftonne.
- Andere Gegenstände aus Kunststoff, etwa ein alter Schwamm oder ein abgetrennter Bürstenkopf, gehören in den Restmüll.
- Tücher und andere Textilien: Was noch brauchbar ist, geht in die Altkleidersammlung. Zerschlissene Textilien dürfen in den Restmüll, wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung dafür gibt. Stark verschmutzte — also auch ein verbrauchtes Putztuch — in der Regel ebenfalls, es sei denn, deine Gemeinde sammelt auch sie getrennt. So steht es in den Antworten des Bundesumweltministeriums zur Textilsammlung seit 2025.
Häufige Fragen zu kompostierbarem Plastik
Kurz beantwortet — jede Antwort stützt sich auf die Quellen unten.
Quellen
- Umweltbundesamt: Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe (FAQ, Fragen 1.1, 2.2, 2.3, 2.5, 3.1–3.3, 3.5, 3.8, 3.11). Abgerufen am 11.09.2026.
- Umweltbundesamt: Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen. Abgerufen am 11.09.2026.
- Bundesumweltministerium: Was gehört in die Biotonne? Stand 08.03.2024. Abgerufen am 11.09.2026.
- Umweltbundesamt: Kompostfibel, Neuauflage Dezember 2015, S. 14–16. Abgerufen am 11.09.2026.
- Bundesumweltministerium: Wo sollen Bürgerinnen und Bürger ab 2025 ihre Alttextilien entsorgen? Stand 31.01.2025. Abgerufen am 11.09.2026.
- Öko-Test: Bambus & Co.: Tipps zum Kauf nachhaltiger Zahnbürsten, 01.09.2022. Abgerufen am 11.09.2026.